Allgemeines
Forensische toxikologische Untersuchungen dienen zum gerichtsverwertbaren Nachweis oder zum Ausschluß von körperfremden Substanzen in Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten (Führen eines Kfz unter dem Einfluß von Alkohol, Drogen, Medikamenten), Vergehen gegen das BtM-Gesetz, sonstigen Straftaten oder Intoxikationen.
Das Labor besitzt die Zulassung zur Untersuchung auf Drogen und Alkohol gemäß den CTU3-Kriterien, gültig ab dem 01.07.2009 und ist nach DIN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke (Drogen im Haar und Urin) akkreditiert.
Durchführung: Gemäß den CTU3-Kriterien muß das Probenmaterial und der Anforderungsschein versiegelt an den Standort der forensischen Diagnostik (synlab Weiden) weitergeleitet werden. Die Befundung erfolgt nur durch einen Originalbefund vom Standort Weiden.